Neue Regeln, wie die Garantie einer Immobilie funktioniert 04 Feb 2022 min de leitura Mit dem Ziel, die Verbraucher besser zu schützen, traten die neuen Vorschriften zu den Gewährleistungsfristen für bewegliche und unbewegliche Sachen am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Gewährleistungsfrist für eine Immobilie kann in bestimmten Situationen auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Bei beweglichen Sachen wurde die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre verlängert. Diese neuen Regeln sind im Gesetzesdekret Nr. 84/2021 festgelegt. Sie setzen zwei europäische Richtlinien über Verbraucherrechte beim Kauf und Verkauf von Waren in portugiesisches Recht um. Im konkreten Fall von Immobilien gilt die verlängerte Gewährleistung von fünf auf zehn Jahre nur unter bestimmten Umständen, etwa bei Mängeln, die bauliche Bauteile betreffen, wie zum Beispiel Probleme im Zusammenhang mit dem Dach. Für andere Arten der Nichteinhaltung gilt die Gewährleistung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Welche Rechte hat der Verbraucher bei einer Vertragswidrigkeit einer Wohnung? Unter der Annahme, dass das Eigentum noch von der Garantie abgedeckt ist, heißt es im Gesetzesdekret Nr. 84/2021 in Bezug auf die neuen Garantiebestimmungen, dass „der Verbraucher das Recht hat, die „Konformität“ wiederherzustellen, durch (i) Reparatur oder Ersatz der Ware, (ii) Preisminderung und (iii) Vertragsauflösung" und kann jede dieser drei Optionen aktivieren. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass es keine Frist mehr gibt, um den Mangel einer Immobilie nach ihrer Feststellung mitzuteilen oder anzuzeigen. Welche Situationen gelten als Nichtkonformität von Immobilien? Die Gesetzgebung ist jedoch klar, was als Situation der Nichteinhaltung von unbeweglichem Vermögen gilt. Darin heißt es: „Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, dem Verbraucher die Immobilie zu liefern, die dem Kauf- und Verkaufsvertrag entspricht und die Eigenschaften in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bewohnbarkeit, Umweltschutz und Funktionalität aufweist.“ Die Vertragswidrigkeit einer Immobilie liegt vor, wenn wir mit einer der folgenden Situationen konfrontiert sind: (i) wenn dem Verbraucher eine von einem Gewerbetreibenden erstellte Beschreibung vorgelegt wird oder die Qualität der Immobilie, die der Gewerbetreibende vorgelegt hat, nicht übereinstimmt; (ii) wenn die Eigenschaften nicht für die spezifische Verwendung geeignet sind, für die der Verbraucher sie beabsichtigt, vorausgesetzt, dass der Gewerbetreibende zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über diese Verwendung informiert wurde und sie akzeptiert hat; (iii) wenn sie nicht für die Verwendung geeignet sind, die normalerweise für Waren der gleichen Art verwendet wird; (iv) wenn sie nicht die Eigenschaften und Leistungen aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich sind und die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Ware und gegebenenfalls der öffentlichen Äußerungen über ihre besonderen Eigenschaften erwarten kann Händler, der Hersteller oder sein Vertreter, und zwar in der Werbung. Holen Sie sich im Zweifelsfall bezüglich der neuen Vorschriften zur Gewährleistung einer Immobilie die Unterstützung eines Immobilienprofis. Quali verfügt über ein spezialisiertes Team, das Ihnen bei der Beantwortung von Fragen helfen und Sie durch den Hauskaufprozess führen kann. Quelle: Gesetzesdekret Nr. 84/2021 Artikel empfehlen FacebookXPinterestWhatsAppCopy link Link copiado